Praxis in wunderschöner Altbremer Villa in bester Ecklage von Bremen Schwachhausen
Eckdaten
Objektbeschreibung
Zur Vermietung steht eine der seltenen Liegenschaften in exponierter Ecklage von Schwachhausen im Bereich Wachmannstraße. Viele schöne Gestaltungsdetails aus einer vergangenen Epoche kennzeichnen diese beeindruckende Immobilie. Schiebetüren, Stuckdecken, Bodenmosaiken, Wintergartenzimmer sind nur einige Stichworte zur Ausstattung dieser Immobilie.
Hochparterre:
Bisher wurde diese Etage als Arztpraxis genutzt. Die Etage teilt sich wie folgt auf: in Empfang, Wartezimmer, mehreren Behandlungsräumen (teilweise mit Leichtbauwänden auch rückbaubar), 2 Toiletten, kleine Terrasse, Besprechungsraum des Arztes und ausgebautem Wintergarten als Behandlungsraum. Die Belle-Etage des Hauses zeichnet sich durch hohe Decken mit Stuck, Raumschiebetüren, ein Balkon, teilweise historischen Bodenbelägen, alten Beschlägen und vielen weiteren zeitgenössischen Details aus.
Die Energieversorgung läuft über einen ausgewählten Direktversorger.
Lagebeschreibung
In exponierter Lage der Wachmannstraße inmitten von Schwachhausen, der bevorzugten Wohnadressen von Bremen, liegt diese einmalige Liegenschaft. Unweit der Bremer City, des Bürgerparks, dem Bremer Hauptbahnhofes und direkt an der Einkaufsmeile des Quartiers zählt die Wachmannstraße zu den Topadressen von Bremen. Eine Straßenbahnhaltestelle befindet sich direkt vor der Tür.
Courtage für Käufer
Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeiten auf der Basis des Objekt-Exposès und den damit verbundenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Die Firma Voigt Immobilien und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.
Energieausweis
